Rechtsanwalt Küffner informiert über Miet- und Immobilienrecht

Zugestimmt bleibt zugestimmt

Wenn der Mieter einer Mieterhöhung zustimmt, so kann er seine Zustimmung nicht mehr widerrufen. Ein Widerrufsrecht steht dem Mieter nicht zu, da er bereits durch die gesetzlichen Regeln zur Mieterhöhung in ausreichendem Maße vor übereilten Entscheidungen geschützt ist. Er hat nach dem Zugang des Mieterhöhungsverlangens des Vermieters mindestens zwei Monate Zeit, um zu prüfen, ob er der Mieterhöhung zustimmt.

BGH - VIII ZR 94/17 -

Fristlose Kündigung des Mietvertrages bei rechtswidriger Lagerung von Pistole mit Munition in der Mietwohnung

Lagert ein Mieter rechtswidrig eine Pistole mit Magazin und Munition in seiner Wohnung, so rechtfertigt dies die fristlose Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter. Der Mieter verstößt dadurch gegen seine vertraglcihen Obhutspflichten und stört zudem den Hausfrieden nachhaltig.

Landgericht Berlin - 65 S 54/18 -