Hans-Georg Küffner - Steuerrecht

Anwendung der 1 %-Regelung in Fällen, in denen die Nutzungsentnahme 50 % der Gesamtaufwendungen für das Kraftfahrzeug übersteigt

Auch wenn die Anwendung der 1 %-Regelung voraussetzt, dass das Kraftfahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, ist es verfassungsrechtlich nicht geboten, die nach der 1 %-Regelung ermittelte Nutzungsentnahme auf 50 % der Gesamtaufwendungen für das Kraftfahrzeug zu begrenzen.

BFH, Urteil v. 15.05.2018 - X R 28/15 -

Schon mit einem neuen PC die Werbungskostenpauschale für nichtselbständig Beschäftigte für 2018 überschreiten

Die Investition in neue Arbeitsmittel für den Job lohnt sich in diesem Jahr ganz besonders. Ausgaben oberhalb der Werbungskostenpauschale von 1.000 € wirken sich zusätzlich steuermindernd aus. Mit der Anschaffung von Smartphone, Laptop, Drucker usw. können Arbeitnehmer die 1.000 € auf einmal überspringen. Teure Elektrogeräte und andere Arbeitsmittel können jetzt bis zu 952 € brutto sofort von der Steuer abgesetzt werden. Früher musste die Neuanschaffungnoch auf mehrere Jahre und im Jahr der Anschaffung anteilig nach Kaufzeitpunkt verteilt werden.

Der Überschlag aller Kosten des Jobs wie Pendlerpauschale, Weiterbildungskosten, Reisekosten, Kosten der doppelten Haushaltsführung usw. zahlt sich meist aus. Mit Hilfe des persönlichen Grenzsteuersatzes lässt sich die Steuerersparnis grob berechnen (vgl. test.de/grenzsteuersatzrechner). Der Grenzsteuersatz zeigt, wie viel Steuern auf den letzen verdienten Euro anfallen. Der Steuersatz steigt mit steigendem Einkommen.

Finanztest 12/2018, S. 60

Arzoumanian: ohne Titel 3