Hans-Georg Küffner - Wohnungseigentumsrecht

Kein Ersatzanspruch des Wohnungseigentümers bei eigenmächtiger Durchführung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten am  Gemeinschaftseigentum


a) Dem Wohnungseigentümer, der eigenmächtig Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum durchführt, steht kein Ersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag usw. zu. Dies gilt auch dann, wenn die von dem Wohnungseigentümer durchgeführte Maßnahme ohnehin vorgenommen werden müssen.

b) Auch, wenn der Wohnungseigentümer eine Maßnahme zur Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums in der irrigen Annahme durchführt, er habe diese als Sondereigentümer auf eigene Kosten vorzunehmen, besteht ein solcher Anspruch nicht.

BGH, Urteil vom 14. Juni 2019 – V ZR 254/17 –